Mehrfachabrechnung Ziffer 5377 GOÄ ist nebeneinander möglich

Wussten Sie schon?

Laut IWW Chefärzte-Brief ist die mehrfache Abrechnung der Ziffer 5377 GOÄ (Zuschlag computergesteuerte Analyse einschließlich 3D-Rekonstruktion; 46,63 €) auch innerhalb desselben Arzt-Patient-Kontaktes möglich.

Hierbei ist die Ziffer 5377 GOÄ nicht in die Höchstwertregelung eingeschlossen, und somit auch neben dem Höchstwert der Ziffer 5369 GOÄ mehrfach anzusetzen. Grundlage der Anzahl der Abrechnung ist hiernach die Anzahl der einzelnen erbrachten CT-Leistungen.

Dies wird zusätzlich durch die Leistungslegende unterstrichen, in der ganz klar von der Einzahl gesprochen wird (Zuschlag computergesteuerte Analyse) und nicht von der Mehrzahl (Zuschläge computergesteuerter Analysen).

Anders ist dies bei der Abrechnung der ergänzenden Ebene nach Ziffer 5376 GOÄ. Hier besagt die Legende eindeutig nur die Möglichkeit der einmaligen Abrechnung pro Arzt-Patient-Kontakt (Ergänzende computergesteuerte Tomographie(n) mit mindestens einer Serie…).

 

Beispiel 1:

Ein Patient bekommt innerhalb eines Termins sowohl eine Computertomographie des Kniegelenkes, als auch des Thorax:

Abgerechnet werden darf:

5369 GOÄ (Höchstwert entstanden durch 5371 GOÄ + 5373 GOÄ) + 2 x 5377 GOÄ

 

Beispiel 2:

Ein Patient bekommt innerhalb eines Termins sowohl eine Computertomographie der Lunge nativ und zusätzlich einer Serie mit Kontrastmittel, als auch der Wirbelsäule nativ und zusätzlich einer Serie mit Kontrastmittel:

Abgerechnet werden darf:

5369 GOÄ (Höchstwert entstanden durch 5372 GOÄ + 5373 GOÄ) + 1x 5376 GOÄ (für die zwei Serien mit Kontrastmittelgabe) + 2 x 5377 GOÄ

 

der dgpar – Praxis-Protipp dazu:

  • Geben Sie in Ihrer Rechnung hinter der mehrfach abgerechneten Ziffer 5377 GOÄ einen Text an, in dem Sie die grundlegenden Ziffern der Mehrfachberechnung benennen. So ersparen Sie sich etwaige Nachfragen der Kostenträger und damit wertvolle Zeit für Ihre Praxis..

Beispiel:           3 x 5377 GOÄ + Text: (5371, 5372, 5373)

 

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