DGUV und SVLFG haben sich zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf eine Pauschale für Mehraufwendungen für Infektionsschutz für ambulante Behandlungen und ambulante Versorgungen an Krankenhäusern im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens verständigt. Damit sollen Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte bei ihrer Arbeit in der aktuellen Corona-Pandemie unterstützt werden.
Die entsprechende Einigung lautet wie folgt:
Um einerseits die bestmögliche Versorgung der Unfallverletzten in Anbetracht der gegenwärtigen COVID-19-Pandemie durch die D-Ärzte sicherzustellen und andererseits gleichzeitig einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für die D-Ärzte und ihre Praxismitarbeiter sowie auch für die verletzten Versicherten zu leisten, erklären die DGUV und die SVLFG für die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, sich an den für die Behandlung ihrer Versicherten entstandenen bzw. noch entstehenden Mehraufwendungen für Infektionsschutz wie folgt zu beteiligen:
Weitergehende Informationen zum Thema finden Sie auf den Seiten der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung DGUV.
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